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   BGH, 13.07.1990 - 2 ARs 266/90   

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https://dejure.org/1990,7800
BGH, 13.07.1990 - 2 ARs 266/90 (https://dejure.org/1990,7800)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1990 - 2 ARs 266/90 (https://dejure.org/1990,7800)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1990 - 2 ARs 266/90 (https://dejure.org/1990,7800)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Abgabe eines Verfahrens bein Nichtvorliegen sachlicher Vorteile

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 392/99

    Zulässigkeit der Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG

    Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (BGHSt 13, 186, 190; Senatsbeschluß vom 13. Juli 1990 - 2 ARs 266/90).
  • BGH, 22.10.1999 - 2 ARs 407/99

    Zulässigkeit einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3, S. 1 JGG

    Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Juli 1990 - 2 ARs 266/90).
  • BGH, 29.11.1999 - 2 ARs 449/99

    Abgabebeschluß nach § 42 Abs. 3 S. 2 JGG

    Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Juli 1990 - 2 ARs 266/90).
  • BGH, 29.11.1999 - 2 AR 220/99

    Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht - Prozeßökonomie - Anreise des Zeugen -

    Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Juli 1990 - 2 ARs 266/90).
  • BGH, 10.11.1999 - 2 AR 181/99

    Zuständigkeit des Amtsgerichts - Abgabe des Verfahres - Wohnsitzgericht

    Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (BGHSt 13, 186, 190; Senatsbeschluß vom 13. Juli 1990 - 2 ARs 266/90).
  • BGH, 22.10.1999 - 2 AR 194/99

    Abgabe des Verfahrens - Verzögerung

    Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Juli 1990 - 2 ARs 266/90).
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